Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Formerfordernis bei Eingang eines Antrags beim unzuständigen Ausgangsgericht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.10.2024 – XII ZB 411/23

  1. Ein von einem Rechtsanwalt mit einfacher Signatur versehener und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist erfüllt auch dann die nach § 130d S. 1 ZPO erforderliche elektronische Form, wenn er beim unzuständigen Ausgangsgericht eingegangen ist. Für die fristwahrende Wirkung kommt es hingegen darauf an, wann das Dokument beim zuständigen Gericht eingegangen ist.
  2. Die postalische Weiterleitung eines beim unzuständigen Gericht ordnungsgemäß in elektronischer Form eingereichten Fristverlängerungsantrags führt nicht zur Formunwirksamkeit des Antrags.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 3, m. Anm. Andreas Frank. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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