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Fixierung minderjähriger Kinder ist keine Unterbringung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 559/11

  1. Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme im Sinne des § 1631b BGB.
  2. Die Vorschrift des § 1906 IV BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2013, 1646 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, m. Anm. Salgo in FamRZ 2013, 1719 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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