- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 559/11
- Die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ist keine genehmigungsbedürftige Unterbringungsmaßnahme im Sinne des § 1631b BGB.
- Die Vorschrift des § 1906 IV BGB gilt nur für volljährige Betreute und kann im Kindschaftsrecht nicht analog angewendet werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2013, 1646 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, m. Anm. Salgo in FamRZ 2013, 1719 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.