- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.5.2023 – BLw 1/22
Gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, durch den die zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist in Niedersachsen die Beschwerde nach § 58 I FamFG statthaft. Sie wird nicht durch § 72 I NJG ausgeschlossen.