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Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.10.2017 – XII ZB 186/17

Wird die Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen angeordnet, so muss festgestellt werden, dass dem an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden. Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 16.3.2016 – XII ZB 455/15 -, ).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 3.

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