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Feststellung der freien Willensbildung des Betreuten

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.3.2018 – XII ZB 540/17

Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei „erheblich beeinträchtigt“, erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage sei (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 17.5.2017 – XII ZB 495/16 -, , und v. 16.3.2016 – XII ZB 455/15 -, ).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 11.

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