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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines venezolanischen nichtehelichen Kindes

- Entscheidungen Leitsätze

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 30.4.2025 – 25 K 65/24

  1. Stellt das Staatsangehörigkeitsgesetz auf eine Abstammung „nach den deutschen Gesetzen“ ab, verweist es nicht nur auf das deutsche Sachrecht und die Abstammungsregelungen des BGB, sondern auch auf die Kollisionsnormen des in der Bundesrepublik gültigen internationalen Privatrechts.
  2. Bis zur IPR-Reform des Jahres 1986 unterlag die nichteheliche Abstammung nach dem unkodifizierten deutschen Abstammungskollisionsrecht dem Heimatrecht des Mannes, wenn sich dessen Unterhaltspflicht nicht nach deutschem Recht richtete, wobei bei mehrfacher Staatsangehörigkeit des Mannes ein Vorrang seiner effektiven Staatsangehörigkeit bestand, selbst wenn der Mann auch Deutscher war.
  3. Es verstößt nicht gegen den deutschen ordre public, wenn ein ausländisches Abstammungsrecht für eine wirksame Vaterschaftsanerkennung nur eine Anerkennungserklärung des Mannes erfordert, nicht aber Zustimmungserklärungen des Kindes oder der Mutter, welche die Vaterschaft nur mittels Vaterschaftsanfechtung nachträglich beseitigen können.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Felix Aiwanger.

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