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Fahrtkosten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 29.11.2022 – 13 WF 171/22

Im Verfahrenskostenhilfeverfahren können derzeit die Fahrtkosten anstelle mit einer Pauschale von 5,20 € je Entfernungskilometer auch mit den Kilometerpauschalen nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien je gefahrenen Kilometer berechnet werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 9, m. Anm. Heinrich Schürmann.

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