- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 29.11.2022 – 13 WF 171/22
Im Verfahrenskostenhilfeverfahren können derzeit die Fahrtkosten anstelle mit einer Pauschale von 5,20 € je Entfernungskilometer auch mit den Kilometerpauschalen nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien je gefahrenen Kilometer berechnet werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 9, m. Anm. Heinrich Schürmann.