Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.6.2016 – XII ZB 84/15
Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578b I BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 16, m. Anm. Witt.