Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erstattung von RA-Kosten nach Verkehrsunfall - Beauftragung durch Betreuer

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.5.2020 – VI ZR 321/19

1. Zum Erstattungsanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den eigenen Unfallversicherer (hier: Beauftragung durch den Betreuer).

2. Ist der Betreuer für Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten bestellt, so umfasst sein Pflichtenkreis auch die Geltendmachung von Ansprüchen des bei einem Unfall geschädigten Betreuten gegenüber dessen Unfallversicherer. (Leitsatz der Redaktion)

3. Bei Beurteilung der Frage, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherer zur Wahrnehmung der Rechte des Betreuten erforderlich ist, ist auf die Person des Betreuers als dem gesetzlichen Vertreter des Betreuten abzustellen. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

Zurück