Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erstattung steuerliche Nachteile bei freier Wahl der Anlage des Vorsorgeunterhalts

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.9.2021 - XII ZB 544/20

  1. Dem Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer für die spätere Erzielung von Alterseinkünften geeigneten Form anzulegen. Statt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann er auch eine private Rentenversicherung abschließen (im Anschluss an Senatsurteil v. 25.10.2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Dass diese ein Kapitalwahlrecht vorsieht, steht nicht entgegen.
  2. Aufgrund des Unterhaltsrechtsverhältnisses obliegt es zwar grundsätzlich beiden (geschiedenen) Ehegatten, ihre (Gesamt-)Einkommensteuerbelastung möglichst gering zu halten. Der Unterhaltsberechtigte ist aber, insbesondere im Rahmen des steuerlichen Realsplittings, nicht gehalten, den Altersvorsorgeunterhalt in einer zum Sonderausgabenabzug berechtigenden zertifizierten Rentenversicherung (hier sog. Rürup-Rente) anzulegen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 23, m. Anm. Langeheine. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, FamRZ 2021, 355, m. Anm. Borth {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

Zurück