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Erstattung außergerichtlicher Kosten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.4.2025 – IV ZB 18/24

Kann aus der Kostengrundentscheidung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Kostenausspruch auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten mitumfasst, kann die Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht nachgeholt werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 13, m. Anm. Maik Schlaak.

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