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Errungenschaftsgemeinschaft nach kubanischem Recht

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 26.1.2013 – 3 W 71/22

  1. Zu den Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers im Todeszeitpunkt.
  2. Auch wenn der Erblasser nach deutschem Erbrecht beerbt wird, steht dem überlebenden Ehegatten der erhöhte Erbanteil nach § 1371 I BGB nicht zu, wenn die Eheleute mangels Rechtswahl im (hier: kubanischen) Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebten.
  3. Der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft ist dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch nicht im Wege der Substitution gleichzustellen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 11, m. Anm. Michael Sonnentag.

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