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Erneute Anhörung bei einer Entscheidung anhand neuer Tatsachengrundlage

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 32/16

Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 2.9.2015 – XII ZB 138/15 –, FamRZ 2015, 1959 [m. Anm. Seifert]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 6.

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