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Erneute Anhörung Betreuter durch das Beschwerdegericht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.10.2019 – XII ZB 27/19

§ 68 III S. 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 21.11.2018 – XII ZB 57/18 -, FamRZ 2019, 387 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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