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Ermittlung der Bedürftigkeit für Gewährung existenzsichernder Leistungen

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 27.7.2016 – 1 BvR 371/11

Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 I i. V. mit Art. 20 I GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in der familiären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und „aus einem Topf“ wirtschaften.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 21.

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