- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.6.2026 – IV ZB 24/25
- Zur ermessensfehlerhaften Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter.
- Der Anteil an einer Erbengemeinschaft, deren Gesamthandsvermögen aus einem Grundstück besteht, ist als bewegliches Vermögen zu qualifizieren, wenn ausländisches Kollisionsrecht (hier: des Staates New York) für diese Einordnung auf die in Deutschland geltenden Sachnormen verweist.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Dennis Solomon. Vorinstanz: OLG München, FamRZ 2026, 128 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.