Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.7.2016 – 4 StR 149/16
Nach der den Vorschriften der §§ 296 ff. StPO zugrunde liegenden Regelungssystematik kann der gesetzliche Vertreter des Beschuldigten die gemäß § 302 II StPO erforderliche Ermächtigung zur Rücknahme eines vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels nicht wirksam für den Beschuldigten erteilen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 19.