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Erledigung durch Zeitablauf bei Verpflichtung zur Herausgabe des Kindereisepasses

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.7.2019 – XII ZB 579/17

Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung [hier: Verpflichtung zur Herausgabe von Kinderreisepass] eingetretene Erledigung der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstands – außer im Fall des § 62 FamFG – nicht mehr gegeben ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 8.6.2011 – XII ZB 245/10 -, FamRZ 2011, 1390 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

(Leitsatz von der Redaktion abgeändert)

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