- Entscheidungen Leitsätze
Amtsgericht München, Endbeschluss v. 14.8.2024 – 554 F 3511/24
Die Erkennbarkeit des Trennungswillens i. S. des § 1567 I S. 1 BGB kann von kulturellen Gepflogenheiten beeinflusst werden, die beide Eheleute für sich als verbindlich ansehen. Ist jedoch deutlich geworden, dass der trennungswillige Ehegatte sich an diese Gepflogenheiten nicht (mehr) gebunden fühlt, können daraus keine zusätzlichen Hürden für die Erkennbarkeit des Trennungswillens hergeleitet werden.
(Leitsatz der Redaktion)