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Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.10.2017 – IX ZB 100/16

Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 24.

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