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Erhöhter Wohnbedarf bei Ausübung des Umgangsrechts

- Entscheidungen Leitsätze

Bundessozialgericht, Urteil v. 29.8.2019 - B 14 AS 43/18 R

Ob aufgrund eines regelmäßig ausgeübten Umgangs ein erhöhter Wohnbedarf anzuerkennen ist, ist in jedem Einzelfall anhand einer konkreten Angemessenheitsprüfung festzustellen. Die Wahrnehmung eines regelmäßigen Umgangs genügt jedoch allein nicht, um typisierend einen erhöhten Wohnbedarf anzuerkennen.

(Leitsatz des Einsenders)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 5, m. Anm. Schürmann.

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