- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.5.2020 – IV ZR 193/19
Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (hier: verweigerte Zustimmung des Erben zu einem Kontendatenabruf des Notars bei einem ausländischen Kreditinstitut).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 16, m. Anm. Müller-Engels.