- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
- Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis der Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen nach § 1666 BGB.
- Bei einer auf § 1666 BGB gestützten Trennung des Kindes von den Eltern ergibt sich für die Fachgerichte aus Art. 6 II und III GG das Gebot, die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen (vgl. BVerfG, FamRZ 2020, 1562 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Auch bei Eingriffen, die nicht mit einer Trennung des Kindes von den Eltern verbunden sind, können solche Feststellungen nicht vollständig unterbleiben.
- Ein Sorgerechtsentzug ist grundsätzlich entbehrlich, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil die zur Abwendung einer dem Kind drohenden Gefahr gebotenen Mitwirkungshandlungen vornimmt oder vorzunehmen bereit ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2017, 1577 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 10, m. Anm. Hammer.