- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 7.8.2023 – 7 WF 153/23
- Ein Fall des § 69 I S. 2 FamFG liegt stets dann vor, wenn in der ersten Instanz ein notwendig zu Beteiligender nicht beteiligt wurde. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
- Für das betroffene Kind ist gemäß § 158 III Nr. 1 FamFG ein Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zu dem Interesse seiner gesetzlichen Vertreter steht.
- Steuerrechtliche Angelegenheiten der Eltern - wie hier die steuerrechtliche Anerkennung einer Photovoltaikanlage an den 12-jährigen Sohn - sind für das Kind regelmäßig nicht von Belang und damit auch nicht Maßstab für eigene Entscheidungen.
- Dass sich für das Kind ein Rechtsanwalt anzeigt, lässt die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht entfallen. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 1, m. Anm. Katja Kupko.