Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erforderlichkeit eines Verfahrensbeistands

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 7.8.2023 – 7 WF 153/23

  1. Ein Fall des § 69 I S. 2 FamFG liegt stets dann vor, wenn in der ersten Instanz ein notwendig zu Beteiligender nicht beteiligt wurde. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
  2. Für das betroffene Kind ist gemäß § 158 III Nr. 1 FamFG ein Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zu dem Interesse seiner gesetzlichen Vertreter steht.
  3. Steuerrechtliche Angelegenheiten der Eltern - wie hier die steuerrechtliche Anerkennung einer Photovoltaikanlage an den 12-jährigen Sohn - sind für das Kind regelmäßig nicht von Belang und damit auch nicht Maßstab für eigene Entscheidungen.
  4. Dass sich für das Kind ein Rechtsanwalt anzeigt, lässt die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht entfallen. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 1, m. Anm. Katja Kupko.

Zurück