Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.4.2018 – XII ZB 216/17

Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 19.7.2017 - XII ZB 141/16 -, FamRZ 2017, 1712 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 14.

Zurück