Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.6.2024 – XII ZB 521/23

  1. Im Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist gemäß § 276 I S. 2 Nr. 2 FamFG die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich.
  2. Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 I FamFG erneut zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 16.2.2022 - XII ZB 499/21 -, FamRZ 2022, 730 {FamRZ-digital | }).

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