- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.6.2024 – XII ZB 521/23
- Im Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist gemäß § 276 I S. 2 Nr. 2 FamFG die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich.
- Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 I FamFG erneut zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 16.2.2022 - XII ZB 499/21 -, FamRZ 2022, 730 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).