Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erfüllung und Wert des Auskunftsanspruchs

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.10.2024 – IV ZB 29/23

  1. Der Auskunftsanspruch aus § 2314 I S. 1 BGB wird erfüllt, indem der Erbe ein Verzeichnis über den Bestand des realen und des fiktiven Nachlasses sowie die Nachlassverbindlichkeiten vorlegt. Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 I S. 2 BGB ist ein davon unabhängiger Anspruch.
  2. Kosten eines Steuerberaters erhöhen nur dann den Wert des Auskunftsanspruchs, wenn eine sachgerechte Auskunft über den Bestand des Nachlasses ohne seine Zuziehung nicht möglich ist.
  3. Gehören zum Nachlass Unternehmensbeteiligungen, deren Wert ohne Kenntnis der Bilanzen nicht beurteilt werden kann, umfasst der Auskunftsanspruch auch die Vorlage entsprechender Geschäftsunterlagen; in der Regel genügt die Mitteilung der vorhandenen Jahresabschlüsse.

(Leitsätze der Redaktion)

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