- Entscheidungen Leitsätze
Bundesfinanzhof, Urteil v. 23.11.2022 – II R 37/19
Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.
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Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.