Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erbschaftsausschlagung durch den Nachlasspfleger

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.3.2022 - IV ZB 27/21

Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht.

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