- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.4.2024 – IV ZB 23/23
Das Ausschlagungsverbot des § 1942 II BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 14.