Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erbschaftsausschlagung durch den Fiskus

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.4.2024 – IV ZB 23/23

Das Ausschlagungsverbot des § 1942 II BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 14.

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