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Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.7.2017 – IV ZB 6/15

Zum Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 S. 2 ZwErbGleichG.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 19, m. Anm. Lieder / Berneith.

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