Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17
1. Zum Entzug der elterlichen Sorge des Vaters, der erst nach Fremdunterbringung der Kinder Sorgeberechtigter wurde und bisher im Leben der Kinder keine Rolle gespielt hat.
2. Ein Sorgerechtsentzug kann
auch in diesem Fall nicht darauf gestützt werden, dass die Ausübung des
Sorgerechts durch den Vormund anstelle des Vaters „vorzugswürdig“ ist, sondern wie sonst nur auf eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung.
3. Ein Sorgerechtsentzug ist grundsätzlich entbehrlich, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil die zur Abwendung einer dem Kind drohenden Gefahr gebotene Fremdunterbringung mitträgt und unterstützt und alle in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Mitwirkungshandlungen vornimmt.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 19.