Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung des Kindes (OLG Frankfurt/M.)

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 17.8.2021 – 6 UF 120/21

1. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind i. S. des § 630d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen.

2. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2021, 1533 (Heft 19), m. Anm. Lipp {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

Zurück