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Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung des Kindes (OLG München)

- Entscheidungen Leitsätze

OLG München, Beschluss v. 18.10.2021 – 26 UF 928/21

  1. Da eine Entscheidung über die Verabreichung von Impfungen sinnvollerweise nur einheitlich zu treffen ist, umfasst die Übertragung der Entscheidungsbefugnis für Covid-19-Impfungen nicht nur Erst- und Zweit-Impfungen, sondern auch etwaige gegebenenfalls in der Zukunft von der STIKO empfohlenen Auffrischungs- bzw. Folgeimpfungen gegen Covid-19.
  2. Die Entscheidungsbefugnis über eine Covid-19-Impfung ist regelmäßig demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der STIKO befürwortet (Anschluss OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 1533, m. Anm. Lipp {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

 (Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde in FamRZ 2021, 1980 (Heft 24) {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} veröffentlicht.

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