Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entgegennahme von Erbausschlagungen nach EuErbVO

- Entscheidungen Leitsätze

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 30.3.2023 – Rs. C-651/21

Art. 13 EuErbVO ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass, wenn ein Erbe bei einem Gericht des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts eine Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft eines Erblassers, der im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hatte, hat eintragen lassen, ein anderer Erbe später die Eintragung dieser Erklärung bei dem zuständigen Gericht des letztgenannten Mitgliedstaats beantragt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 11, m. Anm. Jan Peter Schmidt.

Zurück