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Elternstellung bei Leihmutterschaft

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Urteil v. 6.12.2022 - Beschwerde Nr. 25212/21

  1. Ist ein Kind durch eine Leihmutterschaft geboren und die Vaterschaft des intendierten und genetischen Vaters festgestellt, so gebietet es das Recht auf Achtung des Privatlebens des Kindes nach Art. 8 EMRK, dass auch dann die Möglichkeit zur Etablierung der rechtlichen Elternschaft des anderen Elternteils besteht, wenn es sich um eine im Widerspruch zu nationalem Recht stehende kommerzielle Leihmutterschaft handelt.
  2. Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kindes auf Achtung seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK und des öffentlichen Interesses der Verhinderung kommerzieller Leihmutterschaften wiegt der konkrete Eingriff in die Rechte des Kindes schwerer als das abstrakte Risiko anderer durch kommerzielle Leihmutterschaftsvereinbarungen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 8 (Bearbeitung und Anm. Jens Scherpe).

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