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EuGHMR, Urteil v. 12.11.2024 – Beschwerde Nr. 46808/16
Es verstößt nicht gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot), dass nach deutschem Recht die Partnerin der Geburtsmutter das mit ihrer Eizelle gezeugte Kind adoptieren muss und nicht unmittelbar rechtliches Elternteil wird.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Etnscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2025, 37 (Heft 1), m. Anm. Henrike von Scheliha {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.