Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen in Zwangsvollstreckungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 4.4.2024 – I ZB 64/23

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts) einlegt.

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