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Einzelweisung bei Anfertigung einer Rechtsmittelbegründungsschrift

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.5.2021 - XII ZB 552/20

  1. Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelbegründungsschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. In der Kanzlei müssen jedoch aus-reichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der Geschäfte) in Vergessenheit gerät und die Übersendung eines zulässigen Rechtsmittels unterbleibt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 5.6.2013 - XII ZB 47/10 -, NJW-RR 2013, 1393).
  2. Solche Vorkehrungen sind nur dann entbehrlich, wenn die Bürokraft zugleich die unmissverständliche Weisung erhält, den von ihr zu erledigenden Vorgang sofort auszuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 5.6.2013 - XII ZB 47/10 -, NJW-RR 2013, 1393).

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