- Entscheidungen Leitsätze
Amtsgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 9.4.2020 – 456 F 5092/20 EAUG
1. Zur befristeten einstweiligen Abänderung einer Umgangsregelung wegen der Coronapandemie.
2. Auch der Verfahrensbeistand des Ausgangsverfahrens ist zur Stellung eines Abänderungsantrags zur Abänderung eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs berechtigt.
3. Ein Regelungsbedürfnis für eine Abänderung kann vorliegen, wenn die eingesetzte Umgangspflegerin die Übergaben des Kindes nicht mehr begleiten kann, weil sie zur Risikogruppe für schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung zählt. Es kommt dann vorübergehend eine Begleitung der Übergaben per Telefon oder Videokonferenz in Betracht.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.