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Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Schutz des Lebens

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 6.7.2016 – 2 BvR 548/16

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit nach Art. 2 II S. 1 GG kann es in Ausnahmefällen gebieten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: die Zwangsversteigerung eines Grundstücks) auf unbestimmte Zeit einzustellen.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18.

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