Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 6.7.2016 – 2 BvR 548/16
Der Schutz des Lebens und der Gesundheit nach Art. 2 II S. 1 GG kann es in Ausnahmefällen gebieten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: die Zwangsversteigerung eines Grundstücks) auf unbestimmte Zeit einzustellen.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18.