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Einsichtnahme Betroffener in SV-Gutachten - Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.7.2020 – XII ZB 228/20

1. Auch wenn der Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung begutachtet, ist der Betroffene nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens erneut anzuhören. Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 27.5.2020 – XII ZB 582/19 –, FamRZ 2020, 1410 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

2. Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 15.5.2019 – XII ZB 57/19 –, FamRZ 2019, 1356 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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