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Einsatz von aus Pflegegeld angespartem Vermögen für Betreuervergütung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.1.2020 – XII ZB 500/19

Der Einsatz eines aus Pflegegeld nach § 37 SGBXI angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten keine Härte i.S. von § 90 III S. 1 SGBXII dar.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10.

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