- Entscheidungen Leitsätze
Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 20.4.2023 – 3 V 63/23
- Der Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils auf Hilfestellung nach § 18 III S. 3 und 4 SGBVIII beinhaltet, dass das Jugendamt gegenüber dem Familiengericht seine Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Einrichtung und Durchführung von begleiteten Umgangskontakten erklärt.
- Ein geeigneter Fall i.S. von § 18 III S. 4 SGBVIII liegt vor, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung von begleiteten Umgangskontakten eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar erwarten lässt.
- Es genügt eine Vereinbarung zwischen dem Elternteil und dem Jugendamt im Termin vor dem Familiengericht; eine familiengerichtliche Anordnung von Umgangskontakten ist nicht erforderlich.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 16, m. Anm. Stephan Hammer.