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Einrichtung eines begleiteten Umgangs durch das Jugendamt

- Entscheidungen Leitsätze

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 20.4.2023 – 3 V 63/23

  1. Der Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils auf Hilfestellung nach § 18 III S. 3 und 4 SGBVIII beinhaltet, dass das Jugendamt gegenüber dem Familiengericht seine Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Einrichtung und Durchführung von begleiteten Umgangskontakten erklärt.
  2. Ein geeigneter Fall i.S. von § 18 III S. 4 SGBVIII liegt vor, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung von begleiteten Umgangskontakten eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar erwarten lässt.
  3. Es genügt eine Vereinbarung zwischen dem Elternteil und dem Jugendamt im Termin vor dem Familiengericht; eine familiengerichtliche Anordnung von Umgangskontakten ist nicht erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 16, m. Anm. Stephan Hammer.

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