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Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.4.2026 – XII ZB 218/25

Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe zustehen, kann der daraus für den Bevollmächtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 26.3.2025 - XII ZB 178/24 -, FamRZ 2025, 968 {FamRZ-digital | }).

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