- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.9.2022 – 12 UF 118/22
- Wird vom Familiengericht ein Umgangsabänderungsverfahren nicht eingeleitet, so ist die Beschwerde gemäß § 58 FamFG der statthafte Rechtsbehelf, wenn durch die Nichteinleitung in subjektive Rechte des Anregenden eingegriffen wird.
- Die Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens kann abgelehnt werden, wenn bereits die Möglichkeit einer Abänderung fernliegend ist und die Durchführung des Verfahrens dem Kindeswohl abträglich wäre.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 3, m. Anm. Beate Jokisch.