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Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.9.2022 – 12 UF 118/22

  1. Wird vom Familiengericht ein Umgangsabänderungsverfahren nicht eingeleitet, so ist die Beschwerde gemäß § 58 FamFG der statthafte Rechtsbehelf, wenn durch die Nichteinleitung in subjektive Rechte des Anregenden eingegriffen wird.
  2. Die Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens kann abgelehnt werden, wenn bereits die Möglichkeit einer Abänderung fernliegend ist und die Durchführung des Verfahrens dem Kindeswohl abträglich wäre.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 3, m. Anm. Beate Jokisch.

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