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Einlegung der Rechtsbeschwerde durch nahen Angehörigen - Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.6.2021 - XII ZB 554/20

  1. Ein in § 303 II Nr. 1 FamFG genannter naher Angehöriger des Betroffenen kann - sofern er in erster Instanz am Verfahren beteiligt war - gegen einen in der Beschwerdeinstanz abgeänderten Betreuungsbeschluss im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass er eine Erstbeschwerde eingelegt hatte und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.10.2020 - XII ZB 91/20 -, FamRZ 2021, 228 [m. Anm. Giers] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht.

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