Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Einkommensfeststellung bei Selbstständigen - Corona-Soforthilfe

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 26.4.2021 - 8 UF 28/20

  1. Erlangt ein selbstständig tätiger Unterhaltsschuldner eine staatliche Soforthilfe zur Überbrückung coronabedingter Ertragseinbußen, ist diese Leistung nicht zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts einzusetzen und nimmt deshalb auch nicht Einfluss auf die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse i. S. des § 1578 I BGB (s. hierzu auch BGH – VII. ZS –, FamRZ 2021, 968 [LSe] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, zur Unpfändbarkeit einer solchen Leistung).
  2. Tritt ein kurzfristiger coronabedingter Einkommensrückgang ein, ist dieser nicht bereits bei der Bestimmung des eheangemessenen Bedarfs, sondern erst bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
  3. Da die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nicht mit hinreichender Sicherheit im Rahmen einer zu erstellenden Prognose festgestellt werden kann, müssen künftige Einkommensverbesserungen durch ein Abänderungsverfahren erfasst werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 20, m. Anm. Borth.

Zurück