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Einkommensbezogener Bemessungszeitraum - Gehaltsnachzahlung - Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses

- Entscheidungen Leitsätze

Bundessozialgericht, Urteil v. 27.6.2019 – B 10 EG 1/18 R

  1. Zur Bestimmung der Höhe des Elterngeldes, wenn die bezugsberechtigte Person aus einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit für den maßgeblichen Bemessungszeitraum eine Gehaltsnachzahlung bezogen hat.
  2. Der einkommensbezogene Bemessungszeitraum erstreckt sich bindend auf die vor dem Monat der Geburt des Kindes (§ 2c BEEG) liegenden zwölf Kalendermonate; die Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld bleiben jedoch unberücksichtigt (§ 2b I S. 2 Nr. 2 BEEG).
  3. Soweit Gehaltsnachzahlungen im Bemessungszeitraum erfolgen, kommt es für deren Berücksichtigung allein auf den tatsächlichen Zufluss, der Elterngeldberechtigte also über diese Mittel verfügen kann. Dieser Grundsatz gilt für alle Einkunftsarten.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

 

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