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Einheitliches Anrecht trotz Wechsel des Versorgungsträgers?

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.6.2024 – XII ZB 456/23

Wird ein nicht durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschütztes Altersvorsorgekapital nach Kündigung des Vertrages während der Ehezeit auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen, handelt es sich versorgungsausgleichsrechtlich regelmäßig nicht um ein einheitliches Anrecht, das nur hinsichtlich des ehezeitlich gebildeten Kapitals auszugleichen wäre (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. 8.8.2018 - XII ZB 25/18 -, FamRZ 2018, 1741 [m. Anm. Holzwarth] {FamRZ-digital | }).

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